Der 1.000 m2 übersteigende Grund eines Hauptwohnsitzes ist in der Regel steuerpflichtig.
Für den steuerpflichtigen Grundanteil sind anteilig die Anschaffungskosten und der nunmehrige Veräußerungserlös zu ermitteln.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

