Wird in einem Konzern (Getränkeproduktion) die Vertriebsfunktion auf eine andere Konzerngesellschaft übertragen und die bisherige Produktions- und Vertriebsgesellschaft auf eine bloße Dienstleistungsgesellschaft (Befüllung) zurückgestuft, so stellt die entschädigungslose Übertragung des Kundenstocks auf die neue Vertriebsgesellschaft eine verdeckte Gewinnausschüttung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

