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Wiederaufnahme nur mit Begründung

Steuer-RadarAbgabenverfahrenAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2019/136taxlex-SRa 2019, 252 Heft 9 v. 10.9.2019

Ein Wiederaufnahmebescheid muss unmissverständlich begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind.

Eine unzureichende Begründung kann nicht saniert

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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