Ein Wiederaufnahmebescheid muss unmissverständlich begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind.
Eine unzureichende Begründung kann nicht saniert
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Ein Wiederaufnahmebescheid muss unmissverständlich begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind.
Eine unzureichende Begründung kann nicht saniert
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