Wird eine österr Flughafen-AG zu 40 % von einer doppelstöckigen Luxemburg-GmbH gehalten, die einem Fonds auf den Caymen Islands gehört (in den institutionelle Pensionsfonds aus Australien, USA und Kanada investieren), so sind die zwischengeschalteten Luxemburg-GmbHs kein Missbrauch (zwecks Directive Shopping der Mutter-Tochter-Richtlinie), wenn
zumindest eine der beiden Luxemburg-GmbHs (die Mutter-GmbH)

