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Drohverlustrückstellung für Rückkaufverpflichtungen im Autohandel

Steuer-RadarErtragsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2019/126taxlex-SRa 2019, 250 - 251 Heft 9 v. 10.9.2019

Bietet ein Kfz-Händler Großabnehmern (Leasinggesellschaften, Flottenkunden) zum Zweck der Umsatzerhöhung und Marktpräsenz den späteren Rückkauf des Kfz zu einem über den EUROTAX-Werten liegenden Preis an (Buy-Back-Verträge) und wird dies auch praktiziert (Rückkaufquoten über 90 %) und ist in der Regel ein Weiterverkauf um den Rückkaufspreis nicht möglich, so hat das Unternehmen dafür eine Drohverlustrückstellung

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