Bietet ein Kfz-Händler Großabnehmern (Leasinggesellschaften, Flottenkunden) zum Zweck der Umsatzerhöhung und Marktpräsenz den späteren Rückkauf des Kfz zu einem über den EUROTAX-Werten liegenden Preis an (Buy-Back-Verträge) und wird dies auch praktiziert (Rückkaufquoten über 90 %) und ist in der Regel ein Weiterverkauf um den Rückkaufspreis nicht möglich, so hat das Unternehmen dafür eine Drohverlustrückstellung

