Betriebliche Aufwendungen, die ein Außenstehender (Dritter, häufig nahe Angehörige oder Gesellschafter) für den Steuerpflichtigen tätigt, können durch den Steuerpflichtigen nicht als fiktive Betriebsausgaben abgesetzt werden (aus gewinnermittlungsökonomischen Gründen).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

