Der gemeine Wert der im Jahr 2008 vererbten GmbH-Anteile nach dem Wiener Verfahren kann wie folgt ermittelt werden:
Erträge der Jahre 2007, 2008 und des Folgejahrs 2009 (da der Tod des Firmengründers zu einem Sinken der Ertragsaussichten führte);
Hinzurechnung einer außerordentlichen Beteiligungsabschreibung;

