Bei der Verschenkung eines KG-Anteils (Reisebüro) wurde übersehen, dass das zurückbehaltene Gebäude anteilig (rd 30 %) Sonderbetriebsvermögen war (bisherige Behandlung als Vermietungseinkünfte).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

