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Keine Rückstellung für Stock-Option-Programm

Steuer-RadarErtragsteuerAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2019/86taxlex-SRa 2019, 188 Heft 6 v. 14.6.2019

Kauft eine AG aus betrieblichen Gründen eigene Aktien am Markt, um sie künftig verbilligt an Arbeitnehmer aufgrund eines Stock-Option-Programms zu übertragen, so könnte grundsätzlich eine Drohverlustrückstellung in Betracht kommen.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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