Kauft eine AG aus betrieblichen Gründen eigene Aktien am Markt, um sie künftig verbilligt an Arbeitnehmer aufgrund eines Stock-Option-Programms zu übertragen, so könnte grundsätzlich eine Drohverlustrückstellung in Betracht kommen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

