Für die Zuordnung eines Fehlverhaltens zur betrieblichen oder außerbetrieblichen Sphäre ist wesentlich, "aus welchem Rechtsgrund Gläubiger Ansprüche hätten geltend machen können".
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Für die Zuordnung eines Fehlverhaltens zur betrieblichen oder außerbetrieblichen Sphäre ist wesentlich, "aus welchem Rechtsgrund Gläubiger Ansprüche hätten geltend machen können".
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