Wird der Veräußerungserlös für ein Grundstück in Raten entrichtet, liegen Einkünfte erst dann vor, wenn die abgezinst zugeflossenen Ratenzahlungen die Anschaffungskosten übersteigen (Merkpostenmethode).
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

