Mit 2014 ist die Dreimonatsfrist für Wiederaufnahme auf Antrag weggefallen. Damit kann nachträglich für Bescheide vor 2014, für die die frühere Dreimonatsfrist übersehen worden ist, nun Wiederaufnahme beantragt werden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

