Bringt eine OEG ihren Betrieb in eine GmbH ein und wird sie nachfolgend gelöscht, so besteht steuerlich ihre Parteifähigkeit dennoch bis zur Abwicklung aller Rechtsverhältnisse zu Dritten, zu denen auch der Fiskus gehört, fort.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

