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Stock-Options für Mitarbeiter

Steuer-RadarErtragsteuerAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2019/45taxlex-SRa 2019, 124 Heft 4 v. 5.4.2019

Einkommensteuerfrei gem § 3 Abs 1 Z 15 lit c EStG sind nach dem Gesetzeszweck nur solche Mitarbeiteroptionen, die tatsächlich ausgeübt werden (Erwerb von Kapitalanteilen), nicht aber solche, die lediglich glatt gestellt werden (Auszahlung des Differenzgewinns).

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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