Liegt ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vor (15 % der Hausfläche), sind Sanierungskosten der allgemeinen Gebäudeteile (Badezimmer) ebenfalls anteilig (15 %) steuerlich abzugsfähig.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Liegt ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer vor (15 % der Hausfläche), sind Sanierungskosten der allgemeinen Gebäudeteile (Badezimmer) ebenfalls anteilig (15 %) steuerlich abzugsfähig.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
