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Tauschvorgänge im Flurbereinigungsverfahren

Steuer-RadarErtragsteuerAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2019/72taxlex-SRa 2019, 156 Heft 5 v. 14.5.2019

Die Immo-ESt-Befreiung für Flurbereinigungsverfahren gilt nur für "ausschließliche Tauschvorgänge". Solche liegen vor, wenn eine zusätzliche Geldabfindung max 5 % des gemeinen Wertes des hingegebenen Grundstücks erreicht.

Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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