Die Immo-ESt-Befreiung für Flurbereinigungsverfahren gilt nur für "ausschließliche Tauschvorgänge". Solche liegen vor, wenn eine zusätzliche Geldabfindung max 5 % des gemeinen Wertes des hingegebenen Grundstücks erreicht.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

