Bei teilweiser Pensionsabfindung kann die Drittelverteilung gem § 37 Abs 2 EStG nur beansprucht werden, wenn die Abfindung zumindest dem Barwert der Pensionsauszahlung für sieben Jahre
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Bei teilweiser Pensionsabfindung kann die Drittelverteilung gem § 37 Abs 2 EStG nur beansprucht werden, wenn die Abfindung zumindest dem Barwert der Pensionsauszahlung für sieben Jahre
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