Unter die Immo-Est-Befreiung gem § 30 Abs 2 Z 4 EStG fallen alle durch behördliche Maßnahmen ausgelösten Grundstückstauschvorgänge. Es muss sich nicht um ein förmliches Flurbereinigungs- oder Baulandumlegungsverfahren handeln.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

