Ein Jagdrecht ist kein grundstücksgleiches Recht. Die Veräußerung eines Eigenjagdrechts fällt daher nicht unter den begünstigten Immo-ESt-Tarif, sondern unter den regulären Tarif für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

