Die fiktiven Anschaffungskosten einer vermieteten Eigentumswohnung sind aus dem Ertragswert abzuleiten (Zinssatz 2,5 %). Der anteilige Bodenwert ist für die AfA-Bemessungsgrundlage auszuscheiden.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

