Kein ausschüttungsbedingter Veräußerungsverlust liegt vor, wenn der Wertverlust der Beteiligung aus anderen Umständen stammt, die erst nach der Gewinnausschüttung eingetreten sind: Insolvenz einer ungarischen Enkelgesellschaft.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

