Ein Grundstückstauschvertrag (zwischen Ehegatten) zur besseren Baulandgestaltung infolge Änderung des Flächenwidmungsplanes ist nicht zwingend durch eine behördliche Maßnahme veranlasst und fällt daher nicht unter die Befreiung gem § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

