Eine diversionelle Geldbuße (auferlegte Spende an karitative Einrichtungen) wegen Untreue durch einen Dienstnehmer steht mit seiner Dienstausübung in keinem Zusammenhang und ist daher schon vor dem AbgÄG 2011 steuerlich nicht abzugsfähig, um den Pönalcharakter
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

