Liegt die Vereinbarung von Schmutzzulagen (SEG-Zulagen) durch die Kollektivvertragspartner außerhalb der angemessenen Schätzungsbandbreiten (Abweichung um das Doppelte von anderen Kollektivverträgen derselben Branche), so ist lohnsteuerlich nur der angemessene Teil
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

