Der irrtümliche Verbrauch von Verlustvorträgen (wegen eines zu hoch ermittelten Jahresüberschusses) ist kein Grund für eine Bilanzänderung bzw Einkünfteberichtigung gem § 4 EStG, da Verlustvorträge Sonderausgaben
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

