Ein Hotel und ein (in der Nähe gelegenes) Wasserkraftwerk sind zwei getrennte Betriebe, auch wenn das Hotel seinen gesamten Strom vom Wasserkraftwerk bezieht, dies aber lediglich 2,59 % des vom Wasserkraftwerk insgesamt erzeugten Stromes ausmacht.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

