Die Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr für den Erwerb eines Baurechts (Baurechtsvertrag auf 30 Jahre gegen Bezahlung eines jährlichen Bauzinses) sind auf die grundsätzliche Baurechtsdauer von 30 Jahren
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

