Verkehrsunfälle auf der Fahrt zur Arbeitsstätte sind beruflich veranlasst und damit steuerlich absetzbar, sofern ihnen kein grobes Verschulden (grobe Fahrlässigkeit) zugrunde liegt.
Geht der Verkehrsunfall auf eine Fehleinschätzung
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

