Eine wesentliche organisatorische Änderung liegt jedenfalls ab einem Wechsel von 75 % der willensbildenden Organe vor.
Eine entgeltliche Änderung der Gesellschafterstruktur liegt auch bei Abtretung von Geschäftsanteilen zwischen bestehenden Gesellschaftern um einen symbolischen
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

