Bei einem Wohnmobil handelt es sich nicht vorrangig um ein Fahrzeug zur Beförderung von Personen oder Gütern und damit nach der Verkehrsauffassung nicht um einen von der Vorsteuerausschlussbestimmung des § 12 Abs 2 Z 2 lit b UStG erfassten
Für den Erwerb eines unternehmerisch genutzten Wohnmobils besteht daher ein Recht auf

