Beurteilung von Sachdividenden:
Gesellschaftsrechtlich: entweder Geldausschüttung mit Sachauskehr an Zahlung statt (annahmebedürftig) oder von vornherein Sachausschüttung (wenn im Gesellschaftsvertrag vorgesehen oder aufgrund einstimmigen satzungsdurchbrechenden Beschlusses)
Bilanzrechtlich: Bilanzierung beim Empfänger mit Anschaffungskosten (Verkehrswert)

