Der einbringungsbedingte Wechsel vom Einkommensteuer- in das Körperschaftsteuerregime kann nicht als "teilweise Einschränkung" des österreichischen Besteuerungsrechts gem § 16 Abs 1 zweiter Satz UmgrStG interpretiert werden, da der Körperschaftsteuersatz nicht zwingend niedriger als der Einkommensteuersatz ist.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

