Erfolgt die Zwischenschaltung einer KG nur zur Umgehung sonst anfallender lohnabhängiger Abgaben, ist die Einkünftezurechnung an die KG nicht anzuerkennen.
Im vorliegenden Fall hatte die KG jedoch eine plausible Bündelungsfunktion
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

