Die Einräumung des Fruchtgenussrechtes an Lizenzeinkünften (Autorenhonorare) an die Ehegattin ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn die Autorenverträge bereits abgeschlossen wurden und die Fruchtgenussberechtigte keine Gestaltungsbefugnisse mehr hat.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

