Schweizer Gesellschaften haben seit 2011 handelsrechtliche und steuerliche Einlagenkonten zu führen (vergleichbar den österreichischen Evidenzkonten gem § 4 Abs 12 EStG).
Ausschüttungen von Schweizer Aktiengesellschaften aus diesen Konten sind daher in Österreich als steuerfreie Einlagenrückzahlung

