Aufgrund der nachgewiesenen Kontaminierung (drohende Ausschwemmung von Schadstoffen aus dem Erdreich) wurde eine Wertminderung des Einheitswertes und Bodenwertes anerkannt. Eine gänzliche Wertlosigkeit des Grundstücks wäre nur bei Unbenützbarkeit anzunehmen.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

