Ein pauschaler 5 bis 10%iger Risikoabschlag für das Risiko der Kontaminierung des Erdreichs bei einem chemischen Betrieb kommt in Betracht, wenn weitere Erkenntnisse über die tatsächliche Beschaffenheit nur mit unzumutbarem Aufwand (Spezialgutachten) erlangt werden können.
Abstract aus taxlex-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

