Der gemeine Wert einer Eigentumswohnung in Stadtlage ist wie folgt zu ermitteln:
Kaufpreis bei nicht lange zurückliegendem Ankauf (innerhalb eines Jahres)
Valorisierung eines älteren Kaufpreises anhand der Preisentwicklung im jeweiligen Immobiliensegment (daher nicht nach dem VPI), außer es ist nachweislich (etwa anhand von Immobilienpreisspiegeln) zu keiner Wertentwicklung gekommen.

