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Gemeiner Wert einer Eigentumswohnung

Steuer-RadarGebühren & VerkehrsteuernAufsatzChristian Huber, Peter Pichlertaxlex-SRa 2019/161taxlex-SRa 2019, 298 Heft 10 v. 11.10.2019

Der gemeine Wert einer Eigentumswohnung in Stadtlage ist wie folgt zu ermitteln:

Kaufpreis bei nicht lange zurückliegendem Ankauf (innerhalb eines Jahres)

Valorisierung eines älteren Kaufpreises anhand der Preisentwicklung im jeweiligen Immobiliensegment (daher nicht nach dem VPI), außer es ist nachweislich (etwa anhand von Immobilienpreisspiegeln) zu keiner Wertentwicklung gekommen.

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