Der EuG soll in dieser dänischen Rs (FN 1) beantworten, ob Art 11 Abs 1 iVm Abs 2 RL 2006/112/EG einer nationalen Regelung entgegensteht, dass ein MS die Bildung von Mehrwertsteuergruppen, die Personen ohne registrierungspflichtige oder wirtschaftliche Tätigkeit umfassen, von einer 100%igen Eigentümerstellung einer Person an der anderen abhängig macht.
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