In dieser rumänischen Rs (FN 1) ist fraglich, ob es gem Art 90 der RL 2006/112/EG dem die Forderung übernehmenden Unterauftragnehmer möglich ist, die Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage zu berichtigen.
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In dieser rumänischen Rs (FN 1) ist fraglich, ob es gem Art 90 der RL 2006/112/EG dem die Forderung übernehmenden Unterauftragnehmer möglich ist, die Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage zu berichtigen.
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