Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine GmbH & Co KG, welche einerseits eine GmbH als Komplementärin und andererseits eine GmbH sowie natürliche Personen und eine GesbR als Kommanditisten hat.
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Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine GmbH & Co KG, welche einerseits eine GmbH als Komplementärin und andererseits eine GmbH sowie natürliche Personen und eine GesbR als Kommanditisten hat.
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