Eine Unternehmerin erbrachte an eine deutsche Versicherungsgesellschaft folgende drei Leistungen: (i) Sie stellte Lizenzen zur Verwendung eines bestimmten Versicherungsprodukts zur Verfügung, (ii) sie vermittelte für diesen Versicherer Versicherungsverträge und (iii) sie übernahm die Verwaltung dieser Verträge und die Schadensregulierung.
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