Nach polnischem Recht ist bei einer verspäteten Erklärung des ig Erwerbs ein rückwirkender Vorsteuerabzug nur innerhalb von drei Monaten ab dem Meldezeitraum der Steuerentstehung zulässig.
Schlagwörter:
Urteile und Beschlüsse des EuGH
Nach polnischem Recht ist bei einer verspäteten Erklärung des ig Erwerbs ein rückwirkender Vorsteuerabzug nur innerhalb von drei Monaten ab dem Meldezeitraum der Steuerentstehung zulässig.
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Urteile und Beschlüsse des EuGH
