Der EuGH soll in dieser litauischen Rs (FN 1) ua die Frage beantworten, ob eine nationale Regelung zulässig ist, wonach ein Steuerpflichtiger nur dann die Option zur Steuerpflicht bei einem Immobilienverkauf ausüben kann, wenn die Immobilie auf einen Steuerpflichtigen übertragen wird, der zum Zeitpunkt des Umsatzes ein eingetragener Steuerpflichtiger ist.
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