In dieser polnischen Rs (FN 1) soll der EuGH eine nationale Regelung iZm einem fiktiven ig Erwerb prüfen, bei welchem der Erwerb bereits im Bestimmungsmitgliedstaat besteuert wurde und festgestellt wurde, dass das Vorgehen des Steuerpflichtigen nicht auf einen Steuerbetrug zurückzuführen ist, sondern lediglich aufgrund einer falschen Einstufung eines Reihengeschäfts und die Angabe der polnischen UID-Nummer zu Zwecken der innerstaatlichen und nicht innergemeinschaftlichen Lieferung erfolgte.

