Ein portugiesisches Gericht hat in dieser Rs (FN 1) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob eine Dienstleistung des Anlegens eines individuellen Datenblatts, welches zum Erwerb von Behandlungen iZm Thermalkuren berechtigt, als eng verbundener Umsatz iSd Art 132 Abs 1 lit b RL 2006/112/EG anzusehen ist und folglich auch unter die Steuerbefreiung fällt.
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