Im vorliegenden Fall ist fraglich, ob eine in Andalusien erhobene Steuer (IDECA), welche auf den Besitz von Kundeneinlagen bei Kreditinstituten eingeführt wird, deren Besteuerungsgrundlage dem arithmetischen Mittel des vierteljährlichen Saldos dieser Einlagen entspricht, und die von Steuerpflichtigen nicht auf Dritte abgewälzt werde darf, Art 401 RL 2006/112/EG entgegensteht.
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