In dieser tschechischen Rs (FN 1) wird dem EuGH die Frage gestellt, ob eine nationale Regelung im Widerspruch zum Unionsrecht steht, wonach einem Steuerpflichtigen die Minderung der Bemessungsgrundlage aufgrund einer nichteinbringlichen Forderung verwehrt ist, welche im Zeitraum von sechs Monaten vor der Entscheidung des Gerichts über die Zahlungsunfähigkeit des Kunden entstanden ist.
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