Der EuGH soll in dieser rumänischen Rs (FN 1) ua die Frage beantworten, ob eine Vorschrift mit dem Unionsrecht vereinbar ist, wonach ein Steuerpflichtiger zur Erhebung und Abfuhr der Umsatzsteuer verpflichtet ist, ihm jedoch kein Recht auf Vorsteuerabzug zusteht, da seine UID-Nummer von Amts wegen gelöscht wurde, weil dieser ein halbes Jahr lang keine steuerpflichtigen Umsätze erklärt hat.
Schlagwörter:

