Ein rumänisches Gericht hat in dieser Rs (FN 1) dem EuGH mehrere Fragen zu den Voraussetzungen für eine feste Niederlassung gestellt. Fraglich ist dabei unter anderem, ob es für die Feststellung einer festen Niederlassung erforderlich ist, dass die personelle und technische Ausstattung, die das Unternehmen im Hoheitsgebiet des letzteren Staates nutzt, ihm gehört, oder ob es genügt, dass das Unternehmen über ein anderes, verbundenes Unternehmen, das es kontrolliert und bei dem es die Mehrheit der Gesellschaftsanteile hält, sofortigen und dauerhaften Zugang zu dieser personellen und technischen Ausstattung hat.

